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Zulagenbegünstigung bei Erwerb aus der Konkursmasse des Ehegatten
Erwirbt ein Ehegatte die zur Konkursmasse des anderen Ehegatten gehörende Familienwohnung vom Konkursverwalter, liegt keine (nicht begünstigte) Anschaffung „vom” Ehegatten i. S. von § 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG vor. Unter den weiteren Voraussetzungen des EigZulG hat der erwerbende Ehegatte daher Anspruch auf eine Eigenheimzulage.▶VT 490/04
▶Praxishinweise: Die Nichtbegünstigung eines Erwerbs vom Ehegatten ist nach Ansicht des BFH bei einem Erwerb vom Konkursverwalter (nun: Insolvenzverwalter) nicht erfüllt, da der Konkurs-/Insolvenzverwalter kraft eigenen Rechts, im eigenen Namen und mit unmittelbarer Wirkung für den Gemeinschuldner handelt. Formal geht zwar das zivilrechtliche Eigentum unmittelbar vom Gemeinschuldner auf den Erwerber (Ehegatte) über, doch kommt diese Veräußerung durch den Konku...