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BFH 25.02.2004 I R 54/02, StuB 13/2004 S. 605

Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung

Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung für eine Pensionsverpflichtung sind in Höhe der verzinslichen Ansammlung der vom Versicherungsnehmer geleisteten Sparanteile der Versicherungsprämien (zuzüglich etwa vorhandener Guthaben aus Überschussbeteiligungen) zu aktivieren (Bezug: § 6a, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 1993; § 240 Abs. 2 i. V. mit Abs. 1, § 252 Abs. 1 Nr. 3, § 255 Abs. 1, § 266 Abs. 2 B II 4 HGB).▶VT 474/04

Praxishinweise: Der BFH betont erneut, dass der Anspruch aus einer Rückdeckungsversicherung und die Rentenverpflichtung zwei selbständige Wirtschaftsgüter darstellen, die nicht miteinander korrespondieren. Die gesetzliche Begrenzung der Rückstellungsbildung (§ 6a EStG) hat deshalb keinen Einfluss auf die Bewertung des Rückdeckungsanspruchs. Eine K...

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