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StuB 13/2003 S. 622

Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers beim Betriebsübergang

Der Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers geht nicht nach § 613a BGB auf einen Betriebserwerber über. § 613a BGB erfasst nur Arbeitsverhältnisse ().▶VT 729/03

Praxishinweise: Soweit es das Anstellungsverhältnis erfordert und es die Organstellung nicht verbietet, wendet die Rechtsprechung zwar einzelne Bestimmungen aus dem Recht der abhängi- S. 623gen Arbeitnehmer auch auf den GmbH-Geschäftsführer an (vgl. z. B. BGHZ 49 S. 30 [zum Zeugnisanspruch]). Das gilt allgemein dann, wenn das Bedürfnis der Sicherung der persönlichen oder wirtschaftlichen Existenz höher anzusiedeln ist als die Stellung als Unternehmensleiter. Die entsprechende Anwendung des § 613a BGB auf Organe juristischer Personen wird jedoch übereinstimmend in Rechtsprechung (vgl. z. B. OLG C...

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