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Einkommen-/Lohnsteuer | Ermäßigter Steuersatz für Entschädigung einer Arbeitnehmererfindung
Ist streitig, ob die Übertragung einer Arbeitnehmererfindung auf den ehemaligen Arbeitnehmer wirksam ist, und bietet der ehemalige Arbeitgeber an, die bisherige fortlaufende Vergütung fortzusetzen, so ist gem. nrkr. (BFH-Az.: XI B 16/03, EFG 2003 S. 544) die Abfindung auf Betreiben des Arbeitnehmers zustande gekommen, wenn die Übertragung der Arbeitnehmererfindung unwirksam war (Bezug: § 24 Nr. 1a, § 34 EStG; § 112 AktG; § 134, §§ 177 ff. BGB).▶VT 695/03