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Nachträgliche Erhöhung einer Ansparrücklage
Die nachträgliche Erhöhung einer Ansparrücklage nach § 7 Abs. 3 und 6 EStG für eine Investition, die objektiv möglich und (noch) durchführbar ist, ist gem. rkr. (EFG 2003 S. 440) kein Gestaltungsmissbrauch.▶VT 685/03
▶Praxishinweise: (1) Das FG hatte die Frage zu beurteilen, ob die begehrte Erhöhung einer bereits gebildeten Ansparrücklage für die Anschaffung eines betrieblichen Pkw von 17 500 DM auf 35 000 DM zulässig ist. Der Stpfl. legte gegen den erklärungsgemäß festgesetzten ESt-Bescheid 1998 fristgemäß Einspruch ein und trug vor, dass bei der Bildung der Ansparrücklage versehentlich von einem zu geringen Nettoanschaffungspreis ausgegangen worden sei. Tatsächlich müsse die Ansparrücklage auf Basis eines höheren Nettoanschaffungspreises...