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AfA-Berechtigung bei Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG
Im Fall der Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück nach dem VermG können gem. rkr. (EFG 2003 S. 684) die AfA grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt der Rückübertragung geltend gemacht werden. Die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Grundstück wird weder bereits mit der Stellung des Antrags auf Rückübertragung noch (rückwirkend) mit dem Eintritt der Folgen des § 7 Abs. 7 VermG zum begründet (Bezug: § 7 Abs. 4, § 39 EStG; § 7 Abs. 7, § 34 Abs. 1 VermG; § 52 Abs. 2 Satz 2 DMBilG).▶VT 684/03
▶Praxishinweise: (1) Dem Kläger ist in einem Restitutionsverfahren nach Maßgabe der Regelungen des VermG durch Bescheid vom ein Grundstück übertragen worden. Zugleich wurden ihm entsprechend § 7 VermG die Entgelte zugestanden, die der bisher über das Gru...