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Körperschaftsteuer | Gewinntantieme von über 50 v. H. des Jahresüberschusses regelmäßig vGA
Auch nach der neueren Rechtsprechung des BFH zur Gesamtangemessenheit von Geschäftsführer-Vergütungen ist gem. nrkr. (BFH-Az.: I B 233/03, EFG 2004 S. 428) eine Gewinntantieme von über 50 v. H. des Jahresüberschusses regelmäßig vGA. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Gesamtvergütung nicht zu beanstanden ist (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).▶VT 455/04