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Wirksamer Steuerbescheid trotz nicht unterschriebener Steuererklärung
1. Eine Steuererklärung ohne die gesetzlich vorgeschriebene Unterschrift ist zwar unwirksam. Dieser Mangel ist aber unbeachtlich, wenn auf eine solche Steuererklärung ein wirksamer Steuerbescheid ergeht.
2. Eine Zustimmung zu einer Steueranmeldung ist ein Verwaltungsakt, wenn sie dem Stpfl. durch eine Abrechnung bekannt gegeben wird.
§§ 118, 122, 124, 125, 155, 168, 198, 233a AO; § 18 Abs. 3 Sätze 1 und 3 UStG 1991
Praxishinweise: Die Lehre vom Verwaltungsakt wird regelmäßig dann von Stpfl. bemüht, wenn nachteilige Folgen nur unter Berufung auf eine Nichtigkeit des Steuerbescheids beseitigt werden können (im Streitfall Verzinsung der Nachzahlung aufgrund eines Änderungsbescheids). Der BFH bleibt aber dabei, dass eine fehlende Unterschrift auf einer Steuererklärung den gleichwohl ergangenen Steuerbe...