Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 23.01.2002 XI R 95/97, StuB 12/2002 S. 619

Einkommensteuer | Spendenabzug bei organschaftlich zuzurechnenden Einkünften

Ist ein Stpfl. an einer Personengesellschaft beteiligt, die Organträger einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft ist, so bleibt bei der Berechnung des Höchstbetrags der abziehbaren Spenden nach § 10b Abs. 1 EStG aufgrund des Gesamtbetrags der Einkünfte das dem Stpfl. anteilig zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft außer Ansatz.

§ 10b Abs. 1 EStG

Praxishinweise: Der BFH begründet seine Entscheidung damit, dass bei einer Organschaft das Einkommen der Organgesellschaft erst auf der Ebene des zu versteuernden Einkommens dem Organträger zuzurechnen ist. Der Stpfl. hat die Einkünfte der Organgesellschaft also nicht selbst im Rahmen der Einkunftsarten erzielt, sondern nur aufgrund einer Zurechnung fremden Einkommens. Die Entscheidung ist für den Spendenabzug nachteilig. Sie kann sich aber auc...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen