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Einkommensteuer | Schulgeld für ausländische deutsche Schule als abzugsfähige Sonderausgabe
Schulgeld für eine von der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder anerkannte Deutsche Schule im Ausland ist gem. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Sonderausgabe abziehbar.▶NWB TAAAB-53012
▶Praxishinweise: Die Qualifizierung (Anerkennung) einer Schule durch die deutschen Kultusbehörden ist letztlich Grundlagenbescheid für den Sonderausgabenabzug. Ein eigenes Prüfungsrecht der Finanzverwaltung besteht insoweit nicht.