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StuB 11/2005 S. 502

Verzinsung einer Ansparrücklage

Wurde eine Ansparrücklage für Existenzgründer (§ 7g Abs. 7 EStG) zu Unrecht in Anspruch genommen und lässt sich der Feststellungsbescheid des Jahres der Bildung der Rücklage aus abgabenrechtlichen Gründen nicht mehr ändern, ist gem. rkr. (EFG 2005 S. 272) die Rücklage gem. § 7g Abs. 4 Satz 2 EStG am Ende des zweiten auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahres aufzulösen, was gem. § 7g Abs. 5 EStG eine Verzinsung des Rücklagenbetrags zur Folge hat.NWB FAAAB-41156

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