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Schätzung von Kapitaleinkünften anhand von Nummernkonten
Werden beim Stpfl. Auszüge verschiedener Luxemburger Nummernkonten gefunden, so ist ihm gem. nrkr. , F (BFH-Az.: VIII B 294/03, EFG 2004 S. 239) das gesamte dokumentierte Vermögen zuzurechnen, wenn er die tatsächlichen Vermögensinhaber nicht benennt. Auf Grundlage dieses Vermögens können Kapitaleinkünfte geschätzt werden (Bezug: § 39, § 160 AO).▶VT 408/04