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Einkommensteuer | Ablösung von Versorgungsleistungen anlässlich der Weiterveräußerung des Gewerbebetriebs
(1) Hatten die Eltern des Stpfl. diesem einen Gewerbebetrieb gegen als Sonderausgaben abziehbare Versorgungsleistungen übertragen und wird diese Verpflichtung anlässlich der Weiterveräußerung des Gewerbebetriebs vertraglich abgelöst, führt die Ablösezahlung, weil privat veranlasst, weder zu Veräußerungskosten noch zu nachträglichen Anschaffungskosten. Dies gilt auch dann, wenn die Versorgungsverpflichtung durch eine Reallast gesichert war. (2) Die Ablösesumme ist auch nicht als dauernde Last abziehbar (Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 12 Nr. 2, § 22 Nr. 1 Satz 1 und 2 EStG).▶VT 396/04
▶Praxishinweise: Bei der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen handelt es sich um einen unentgeltlichen Erwerb; nachträgliche Änderungen bzw. der Wegfall der Versorgungsleistungen ändern an diesem Grundsat...