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StuB 11/2003 S. 522

Umsatzsteuer | Nutzungsüberlassung von Sportanlagen

Mit Urteil vom  - V R 97/98 (BStBl 2001 II S. 658 = StuB 2001 S. 823) hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Vermietung von Sportanlagen in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen ist, aufgegeben und insbesondere unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH eine einheitliche steuerpflichtige Leistung angenommen. Abschn. 86 UStR 2000 ist insoweit nicht mehr anwendbar. Mit Schreiben vom  - IV B 7 - S 7100 - 77/03 hat das BMF zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und zum Anwendungsbereich des ausführlich Stellung genommen. Danach ist das Wahlrecht des Unternehmers für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Nutzungsüberlassung von Sportanlagen bis zum nach dem durch das ...

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