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Geschäftswert bei Betriebsaufspaltung
Die Frage, ob der Geschäftswert eines im Wege der Betriebsaufspaltung aufgespaltenen Unternehmens beim Besitz- oder Betriebsunternehmen verbleibt oder ggf. auf beide Unternehmen aufgeteilt wird, ist gem. rkr. (EFG 2003 S. 240) nach der zugrunde liegenden Vertragsgestaltung und den tatsächlichen Verhältnissen zu beantworten. Verbleibe der Geschäftswert beim Besitzunternehmen, verflüchtige sich dieser nicht allein durch Zeitablauf. Vielmehr bestehe ein Geschäftswert insbesondere dann fort, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen einschließlich der immateriellen WG vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen verpachtet worden seien, die wesentlichen Betriebsgrundlagen ihrerseits maßgebend für die Bildung des Geschäf...