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Einzelunternehmen: Echte Betriebsaufspaltung und Entnahme
Wird ein Einzelunternehmen durch echte Betriebsaufspaltung aufgeteilt und geht ein Teil des Betriebsvermögens zu Buchwerten auf die Betriebskapitalgesellschaft über, an der auch ein Dritter als Nur-Betriebskapitalgesellschaft beteiligt ist, so liegt gem. rkr. (EFG 2002 S. 386) eine Entnahme in Höhe des auf die Beteiligung des Dritten entfallenden anteiligen Vermögenszuwachses vor (Bezug: § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG).