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Kreditgewährung an Gesellschafter
Der , ZIP 2004 S. 263 = GmbHR 2004 S. 302) hat in Bezug auf §§ 30, 43 GmbHG entschieden, dass Kreditgewährungen an Gesellschafter, die nicht aus Rücklagen oder Gewinnvorträgen, sondern zu Lasten des gebundenen Vermögens der GmbH erfolgen, auch dann grundsätzlich als verbotene Auszahlung von Gesellschaftsvermögen zu bewerten sind, wenn der Rückzahlungsanspruch gegen den Gesellschafter im Einzelfall vollwertig sein sollte.▶VT 372/04
▶Praxishinweise: (1) Das deutsche Kapitalgesellschaftsrecht ist vom Grundsatz der Kapitalerhaltung geprägt. Zentrale Gläubigerschutzbestimmung zur Erhaltung des Stammkapitals ist § 30 Abs. 1 GmbHG, wonach das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft nicht an die Gesellschafter...