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BSG 23.02.1995 12 RK 66/93
Krankenversicherung; | kein vertikaler Verlustausgleich bei freiwillig Versicherten
Bei einem freiwillig Versicherten einer Ersatzkasse, der Versorgungsbezüge und Einkünfte aus Kapitalvermögen als beitragspflichtige Einnahmen hat, ist ein Verlust aus selbständiger Erwerbstätigkeit nicht beitragsmindernd zu berücksichtigen (, NZS 1995, 513).