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Wechsel der Abschreibungsmethode
Ein Wechsel von der linearen AfA des § 7 Abs. 4 EStG zur degressiven AfA des § 7 Abs. 5 EStG in einem späteren VZ ist gem. nrkr. (BFH-Az.: IX B 142/03, EFG 2004 S. 487) auch dann nicht zulässig, wenn der Stpfl. zwar im Erstjahr degressive AfA beantragt, das FA jedoch davon abweichend nur die lineare AfA gewährt hat und der dagegen gerichtete Einspruch im Ergebnis ohne Erfolg geblieben ist. ▶ VT 363/04