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Rücklage für Existenzgründer
Eine Personengesellschaft erfüllt gem. nrkr. Urteil des Sächsischen (BFH-Az.: VIII R 55/03, EFG 2003 S. 1560) auch dann nicht die Voraussetzungen des Existenzgründers i. S. des § 7g Abs. 7 Nr. 2 EStG, wenn einer der Gesellschafter nur wenige Monate vor ihrer Gründung in derselben Branche ein Einzelunternehmen eröffnet und dieses sodann zu Buchwerten in die Gesellschaft einbringt (Bezug: § 7g Abs. 7 EStG; § 12 Abs. 3 Satz 1, § 22 Abs. 1, § 24 Abs. 4 UmwStG). ▶ VT 361/04
▶ Praxishinweise: (1) Im Streitfall hatte G sein Einzelunternehmen zu Buchwerten nach § 24 Abs. 2 UmwStG in eine GbR eingebracht, die nunmehr eine erhöhte Ansparrücklage für Existenzgründer nach § 7g Abs. 7 EStG bildete. Das FG erkannte die Ansparrücklage nicht an, weil die GbR keine Existenzgründerin i. S. von § 7g Abs. 7 Satz 2 Nr. 2 EStG gewesen sei; denn G habe als frühere...