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StuB 10/2003 S. 480

Kontrollrecht des Kommanditisten beim Jahresabschluss

Ein wichtiger Grund i. S. von § 166 Abs. 3 HGB liegt vor, wenn das Informationsrecht des Kommanditisten aus § 166 Abs. 1 HGB nicht für eine sachgemäße Ausübung der Mitgliedschaftsrechte ausreicht und wegen einer Gefährdung der Interessen des Kommanditisten eine Regelung getroffen werden muss ( 3Z BR 157/02, DB 2003 S. 333).▶VT 589/03

Praxishinweise: Auch soweit in Rechtsprechung und Literatur ein allgemeines Informationsrecht des Kommanditisten außerhalb von § 166 HGB anerkannt wird (vgl. z. B. Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl., § 166 Rn. 11), ist nach Ansicht des BayObLG daran festzuhalten, dass das „Sonderverfahren” nach § 166 Abs. 3 HGB i. V. mit § 145 FGG in jedem Fall einen „wichtigen Grund” voraussetzt.

– jg –

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