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StuB 10/2003 S. 471

Körperschaftsteuer | Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen (§ 8b KStG)

Mit Schreiben vom  - IV A 2 - S 2750 a - 7/03 hat das BMF zur Anwendung der durch das StSenkG neu gefassten und durch das UntStFG geänderten Vorschrift des § 8b Abs. 1 bis 6 KStG ausführlich Stellung genommen. Das Schreiben geht ein auf die Beteiligungsertragsbefreiung nach § 8b Abs. 1 KStG, die Veräußerungsgewinnbefreiung (§ 8b Abs. 2 KStG), die nicht zu berücksichtigenden Gewinnminderungen (§ 8b Abs. 3 KStG), die Einbringungsklausel (§ 8b Abs. 4 KStG), das pauschalierte Betriebsausgabenabzugsverbot bei ausländischen Dividenden (§ 8b Abs. 5 KStG) sowie auf die Anwendung des § 8b Abs. 1 bis 5 KStG bei Beteiligung über eine Personengesellschaft (§ 8b Abs. 6 KStG). Ein eigener Abschnitt befasst sich mit der Nichtanwendung des § 8b Abs. 1 bis 6 KStG auf den kurzfristigen Eigenhandel bei Banken und Finanzdienstleistern (§ 8b Abs. 7 KStG). Grundsätzlich gilt, dass Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit steuerfreien Erträgen nach § 8b KStG stehen, nur eingeschränkt zu berück...

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