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Abzug von Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters als Betriebsausgaben?
Verwendet der Geschäftsinhaber die Einlage eines stillen Gesellschafters zu privaten Zwecken, so mindert dies gem. nrkr. Urteil des (Rev. eingel., BFH-Az.: XI R 24/02) nicht den Betriebsausgabenabzug für die Gewinnanteile (Bezug: § 4 Abs. 4, § 20 Abs. 1 EStG; § 230 HGB n. F., § 335 HGB a. F.).▶VT 543/03