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Umsatzsteuer | Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: „Kann der Stpfl. das Recht auf Vorsteuerabzug nur mit Wirkung für das Kalenderjahr ausüben, in dem er gem. Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG die Rechnung besitzt oder gilt die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug stets für das Kalenderjahr (auch rückwirkend), in dem das Recht auf Vorsteuerabzug gem. Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG entsteht?”
§ 15 Abs. 1 Nr. 1, § 16 Abs. 1 und 2 UStG 1999; Art. 17 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. a, Art. 18 Abs. 1 und 2, Art. 22 Abs. 3 Richtlinie 77/388/EWG; Art. 11 Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 67/288/EWG; Abschn. 192 Abs. 2 Satz 4 UStR
Praxishinweise: Der BFH hat Zweifel, ob die nationale Regelung über den Vorsteuerabzug im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht steht. Nach deutschem Recht kann das Recht auf Vorsteuerabzug erst ausgeübt werden, wenn der Unternehmer die Leistung erhalten hat und im Besitz einer Rechnung oder eines ent...