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StuB 10/2002 S. 509

Einkommen-/Lohnsteuer | Anwendbarkeit der LSt-Pauschalierung im Beitrittsgebiet

Für 1990 zugeflossene Löhne in einem Betrieb in der (ehemaligen) DDR war gem. und VI R 60/95 (n. v.) noch das Recht der DDR anzuwenden. Für die 1990 gezahlten Löhne war eine LSt-Pauschalierung nach § 40 S. 510Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des bundesdeutschen EStG nicht zulässig (Bezug: § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, Art. 8 EinigVtr i. V. mit Anlage I Kap. IV Sachgebiet B Abschn. II Nr. 14 Abs. 1 und Anlage I Kap. VIII Sachgebiet A Abschn. III Nr. 14).

Praxishinweise: In der Zeit bis zum war in der DDR sowohl materiell-rechtlich als auch haftungsrechtlich DDR-Recht anwendbar. Eine Pauschalierung der LSt nach § 40 des bundesdeutschen EStG durfte nicht erfolgen. Dies galt für die Zeit vom bis zum entsprechend. Zwar war nach § 59 Abs. 3 i. d. F. des EinigVtr auf die LSt...

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