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Einkommensteuer | Erteilung einer befristeten Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG n. F.
Bei der Beantwortung der Frage, ob die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG erteilt wird, weil der zu sichernde Steueranspruch nicht gefährdet erscheint, darf dem Stpfl. die Verletzung von steuerlichen Pflichten, die er vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom begangen hat und die in keinem Bezug zum Zweck des Gesetzes stehen, nicht entgegengehalten werden (Beschluss des , Beschwerde zugelassen; s. auch NWB Aktuelles, Heft 19/2002 S. 1421).
Praxishinweise: Zur Problematik der Bauabzugssteuer und zur Erteilung einer Freistellungsbescheinigung vgl. ausführlich Dautzenberg in dieser Ausgabe ab S. 472.