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Bewertungsrechtlicher Ansatz von Abschlusskosten und Rückstellungen
Die Berechtigung des Versicherungsunternehmens, Kosten, die bei Vertragsabschluss entstehen, mit Prämienanteilen zu verrechnen, steht gem. nrkr. (Rev. eingel., BFH-Az.: II R 68/01, EFG 2002 S. 240) nicht unter einer aufschiebenden Bedingung. Das Recht auf Verrechnung der Abschlusskosten sei als Forderung gegenüber den Versicherungsunternehmern zu bewerten. Die Zuweisung von gebundenen Anteilen der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu den jeweiligen Konten der Versicherungsnehmer sei nicht aufschiebend bedingt. Der gebundene Anteil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung sei als Verbindlichkeit zu bewerten (Bezug: §§ 109 Abs. 4, 103, 98a, 97, 95, 2 BewG; § 53 Abs. 1 BewDV; § 56 Abs. 2 VAG).