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Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und (nachträglichen) Herstellungskosten eines Gebäudes
Die Zuordnung von Aufwendungen für Baumaßnahmen an einem Gebäude zu den Herstellungskosten dieses Gebäudes ist nach dem (BFH/NV 2002 S. 627) allein mit der Begründung, dass die Umbaumaßnahmen zu einer Funktionsänderung der betroffenen Gebäudeteile geführt hätten, nicht gerechtfertigt.
Praxishinweise: (1) Beantragt war der Betriebsausgabenabzug nach § 4 Abs. 4 EStG in voller Höhe für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem zur Einkunftserzielung bestimmten Gebäude angefallen waren. Vom FA zugelassen war nur der auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilte Betriebsausgabenabzug in Form von AfA, weil das FA die Aufwendungen für nachträgliche Herstellungskosten des Gebäudes hielt.
(2) Der BFH verweist in seiner Entscheidung darauf, dass der handelsrechtlic...