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BFH 15.12.2004 I R 6/04, StuB 9/2005 S. 421

Körperschaftsteuer | Vorliegen einer vGA wegen Nichtteilnahme an einer Kapitalerhöhung

Ist eine GmbH neben ihren Gesellschaftern an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt und nimmt sie an einer Kapitalerhöhung bei jener Gesellschaft nicht teil, so kann dieses Verhalten nur dann zu einer vGA führen, wenn die GmbH für ihr Recht zum Bezug neuer Anteile ein Entgelt hätte erzielen können (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG; § 4 Abs. 1 EStG).NWB YAAAB-51720

Praxishinweise: Eine vGA liegt vor, wenn eine Vermögensminderung eintritt bzw. eine Vermögensmehrung verhindert wird und diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Eine Vermögensminderung würde beim Verzicht auf eine Teilnahme an einer Kapitalerhöhung nur dann vorliegen, wenn im Anschluss an die Kapitalerhöhung eine Teilwertabschreibung auf die Beteiligung erfolgt und dies mit der Verringerung der Beteiligung an den stillen Reserven begrün...

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