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Einkommen-/Lohnsteuer | Steuerfreie verbilligte Wohnungsüberlassung
Die Steuerbefreiung von Mietvorteilen im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis gem. § 3 Nr. 59 2. Halbsatz EStG ist auf Fälle beschränkt, in denen die Vorteile auf der Förderung nach dem II. WoBauG beruhen (Bezug: § 3 Nr. 59 2. Halbsatz EStG i. d. F. vor dem Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts vom ).▶TAAAB-52027
▶Praxishinweise: Der wirtschaftliche Vorteil einer verbilligten Wohnungsüberlassung ist nur dann kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn tatsächlich eine gesetzliche Mietpreisbindung besteht, weil der Arbeitgeber (Vermieter) entsprechende Fördermittel in Anspruch genommen hat.