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StuB 9/2005 S. 412

Wirtschaftliches Eigentum beim Leasing

Eine Zurechnung von Wirtschaftsgütern zum Vermögen des Leasingnehmers kommt gem. (BFH/NV 2005 S. 517) vor allem dann in Betracht, wenn sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstands und die Grundmietzeit annähernd decken oder zwar die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erheblich länger als die Grundmietzeit ist, jedoch dem Leasingnehmer ein Recht auf Mietverlängerung oder Kauf zusteht und bei Ausübung der Option nur ein geringer Mietzins oder Kaufpreis zu entrichten ist (Bezug: § 15 Abs. 2 EStG).NWB JAAAB-36108

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