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Ansparabschreibung: Konkretisierung der Investitionsentscheidung
Es ist gem. (BFH/NV 2005 S. 204) geklärt, dass ein sog. Existenzgründer eine Ansparrücklage nur bilden kann, wenn die Investitionsentscheidung hinsichtlich der wesentlichen Betriebsgrundlagen ausreichend konkretisiert ist. Sollen die wesentlichen Betriebsgrundlagen angeschafft werden, setzt dies ihre verbindliche Bestellung voraus (Anschluss an , BStBl 2004 II S. 182 = StuB 2002 S. 762).▶NWB GAAAB-40230