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StuB 9/2004 S. 432
Befristete Arbeitszeiterhöhung
Die befristete Erhöhung der Arbeitszeit innerhalb eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht der Schriftform gem. § 14 Abs. 4 TzBfG ().▶VT 358/04