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StuB 9/2004 S. 432
Firmenbestandteil „& Co. GmbH”
Der vor dem GmbH-Zusatz stehende Firmenbestandteil „& Co.” ist zulässig. Ein verständiger Verkehrsteilnehmer wird dieses „& Co.” richtigerweise als Hinweis darauf verstehen, dass die GmbH mehr als einen Gesellschafter hat (, GmbHR 2004 S. 186).▶VT 354/04