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Kein Besteuerungsrecht wegen Nichtausübung dieses Rechts durch den Quellenstaat
Art. 23 Abs. 3 DBA-Kanada 1981 enthält keine Rückfallklausel in dem Sinne, dass das Besteuerungsrecht für Einkünfte, die einem ausschließlichen Besteuerungsrecht des Quellenstaats unterfallen, bei Nichtausübung desselben an den Ansässigkeitsstaat zurückfiele (Aufgabe der Rechtsauffassung im Senatsurteil vom - I R 158/90, BStBl II S. 660; Bezug: Art. 19 Abs. 1 Buchst. a und b, Art. 23 Abs. 2a Satz 1, Abs. 3 DBA-Kanada 1981; § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 EStG).▶VT 350/04
▶Praxishinweise: Die Tatsache, dass das dem Quellenstaat (Kanada) zugesprochene ausschließliche Besteuerungsrecht von diesem tatsächlich nicht ausgeübt wird, rechtfertigt nicht den Schluss, dass das Besteuerungsrecht damit auf den Ansässigkeitsstaat (Bundesrepublik) übergeht. Es tritt eine „Nichtbesteuerung” ein, da eine solche durch das DBA nicht ausdrückli...