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BFH 02.03.2004 IX R 43/03, StuB 9/2004 S. 423

Einkommensteuer | Entgelt für baubedingte Grundstücksnutzung durch den Nachbarn

Erhält ein Eigentümer für die Inanspruchnahme seines Grundstücks im Zuge der Errichtung einer baulichen Anlage auf dem Nachbargrundstück ein Entgelt, so muss er dieses nach § 21 Abs. 1 EStG versteuern (§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 22 Nr. 3 EStG).▶VT 343/04

Praxishinweise: Im Streitfall waren im Rahmen der Bebauung des Nachbargrundstücks auf dem Grundstück der Klägerin Verankerungen und Vernagelungen angebracht und Teile des Grundstücks waren für Aushub und Arbeitsraum in Anspruch genommen worden. Hierfür erhielt die Klägerin ein Entgelt. Während FA und FG die Erzielung von sonstigen Einkünften (§ 22 Nr. 3 EStG) bejahten, ging der BFH von der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus. Nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarungen zwischen den Beteiligten habe eine zeitlich begrenzt...

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