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Wirtschaftliches Eigentum und Nutzungsdauer eines Gebäudes
(1) Wer aufgrund einer gesicherten Rechtsposition bei grundsätzlicher Unkündbarkeit des Nutzungsvertrags ein Wirtschaftsgut bis zu dessen wirtschaftlichem Verbrauch nutzen kann, kann gem. (BFH/NV 2004 S. 474) wirtschaftlicher Eigentümer sein. (2) Die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts wird durch die objektive Nutzbarkeit unter Berücksichtigung der betriebstypischen Beanspruchung bestimmt und nicht durch davon losgelöste subjektive Vorstellungen der Beteiligten. (3) Die Nutzungsdauer eines Gebäudes ist mit der Folge auf den jeweiligen – auch wirtschaftlichen – Eigentümer zu beziehen, dass sich ein über der typisierten Nutzungsdauer der einschlägigen Regelungen des EStG liegender Zeitraum der Gesamtabsetzung ergeben kann. (4) Liegt lediglich eine Absichtserklärung vor, ein Ge...