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Insolvenzrechtliche Stellung des GmbH-Geschäftsführers ohne Kapitalbeteiligung
Die Gehaltsansprüche des Geschäftsführers einer GmbH, der nicht zugleich Gesellschafter ist, können bevorrechtigte Konkursforderungen sein (vgl. §§ 13 Abs. 1 Nr. 3a, 17 Abs. 3 Nr. 1a GesO; ).▶VT 537/03
▶Praxishinweise: Der Entscheidung lag ein Sachverhalt zugrunde, der nach der Gesamtvollstreckungsordnung (GesO) zu beurteilen war, die in dem Gebiet der ehemaligen DDR bis zum Inkrafttreten der InsO galt. Die Auswirkungen der Entscheidung reichen jedoch weiter. Der BGH hat hier erstmals die Frage bejaht, ob der Geschäftsführer einer GmbH ohne Kapitalbeteiligung insolvenzrechtlich als Arbeitnehmer behandelt werden kann. Er schließt sich damit dem im gesellschaftsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Schrifttum vertretenen Sta...