Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommen-/Lohnsteuer | Keine Freigrenze bei pauschalierungsfähigen Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers
Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers i. S. des § 40b EStG bleiben auch dann nicht nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG steuerfrei, wenn sie 50 DM je Arbeitnehmer im Kalendermonat nicht überschreiten und der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist (Bezug: § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 9, § 40a, § 40b EStG).▶VT 504/03
▶Praxishinweise: Nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 Satz 9 EStG ist die Freigrenze auch auf Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers anwendbar. Dieser Wortlaut ist nach Auffassung des BFH planwidrig zu weit gefasst und deshalb entsprechend dem Verhältnis der beiden Vorschriften (§ 8 Abs. 1 Satz 9 und § 40b EStG) und dem gesetzgeberischen Willen einschränkend auszulegen.