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Keine Pensionsrückstellung wegen Unterdeckung einer Unterstützungskasse
Die Verpflichtung des Arbeitgebers, wegen des nicht ausreichenden Vermögens einer Unterstützungskasse für den Ausfall von Versorgungsleistungen gegenüber seinen Arbeitnehmern einstehen zu müssen, erfüllt die Voraussetzungen für eine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG nicht. Das gilt auch für Versorgungsverpflichtungen des Erwerbers eines Betriebs, auf den die Arbeitsverhältnisse mit den durch eine Unterstützungskasse begünstigten Arbeitnehmern nach § 613a BGB übergegangen sind (Bezug: § 5 Abs. 1, § 6a Abs. 1, 2 EStG; § 613a BGB; § 249 Abs. 1 HGB; Art. 28 EGHGB).▶VT 497/03
▶Praxishinweise: Steuerrechtlich kann – anders als im Handelsrecht – eine Pensionsrückstellung nur gebildet werden, wenn die Voraussetzungen des § 6a EStG erfüllt sind. Hierfür ist es u. a. erforderlich, dass eine unmittelbare Versorgungszusage durch den Arbeitgeber ge...