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Abfindungszahlungen als nachträgliche Anschaffungskosten des Gesellschaftsrechts
Zahlungen zur Abfindung für den Verzicht auf das vertraglich eingeräumte Recht zum Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer GmbH zum Nennwert sind gem. rkr. (EFG 2003 S. 378) als nachträgliche Anschaffungskosten des Gesellschaftsrechts zu aktivieren (Bezug: § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG; § 255 Abs. 1 HGB).▶VT 494/03S. 416
▶Hinweis: Auf diese Entscheidung wird in einer der nächsten Ausgaben der StuB im Rahmen einer Besprechung ausführlich eingegangen.