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Kündigung eines Pachtvertrags durch BGB-Grundstücksgesellschaft
Eine namens einer GbR von einem alleinvertretungsberechtigten Gesellschafter abgegebene einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung kann gem. (DB 2002 S. 89) von dem Empfänger gem. § 174 Satz 1 BGB zurückgewiesen werden, wenn ihr weder eine Vollmacht der anderen Gesellschafter noch der Gesellschaftsvertrag oder eine Erklärung der anderen Gesellschafter beigefügt ist, aus der sich die Befugnis des handelnden Gesellschafters zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft ergibt (Bezug: § 174 Satz 1 BGB).