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Kein Anspruch auf Löschung und Neuvergabe eines Domain-Namens
Die für die Registrierung von Domain-Namen unter der Top-Level-Domain „.de” zuständige DENIC ist gem. (DB 2001 S. 2190) vor Registrierung grundsätzlich weder unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung noch als Normadressatin des kartellrechtlichen Behinderungsverbots zur Prüfung verpflichtet, ob der angemeldete Domain-Name Rechte Dritter verletzt. Werde die DENIC von einem Dritten darauf hingewiesen, dass ein registrierter Domain-Name seiner Ansicht nach ein ihm zustehendes Kennzeichenrecht verletze, komme eine Haftung als Störerin oder eine kartellrechtliche Haftung für die Zukunft nur in Betracht, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für die DENIC ohne weiteres feststellbar sei. Im Regelfall könne die DENIC den Dritten darauf verweisen, eine Klärung im Ver...