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Umsatzsteuer | Ausweis von Umsatzsteuer bei Festsetzungsverjährung
(1) Weist ein Unternehmer in einer Rechnung USt gesondert erst zu einem Zeitpunkt aus, in dem die ursprünglich entstandene Steuer für seine Leistung wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist nicht mehr erhoben werden kann, so schuldet er die ausgewiesene Steuer nach § 14 Abs. 2 Satz 1 UStG. (2) In diesem Fall liegt ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 vor (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 4 Nr. 8 Buchst. c, § 9 Abs. 1 UStG 1980).▶VT 325/04
▶Praxishinweise: Wird durch die (nachträgliche) Ausstellung der Rechnung die Steuer ausgewiesen, die wegen Festsetzungsverjährung nicht mehr erhoben werden kann, so wird dadurch der Tatbestand des § 14 Abs. 2 Satz 1 UStG ausgelöst (Ausweis einer höheren Steuer als nach dem Gesetz geschuldet) und die Steuer entsteht (bei vereinbarten Entgelten) gem. § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG in dem Zeitpunkt, in dem die Lieferun...