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Körperschaftsteuer | Keine vGA bei Überschreiten des Verhältnisses von 25:75 von Tantieme zu Festgehalt
Auch wenn das Verhältnis von Tantieme zu Festgehalt das Verhältnis von 25:75 überschreitet, liegt gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 86/03, EFG 2004 S. 289) eine vGA nicht vor, soweit die Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers ansonsten angemessen ist (gegen , BStBl 1995 II S. 549; Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).▶VT 324/04
▶Praxishinweise: (1) Die Klägerin, eine nach den Feststellungen des FG ertragsstarke GmbH mit Umsatzerlösen zwischen 5 und 7,5 Mio DM, hatte ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer für 1997 eine Gesamtvergütung von rd. 424 000 DM, davon rd. 203 000 DM als Tantieme, gezahlt. Das FA ging aufgrund des (BStBl 1995 II S. 549) davon aus, dass eine Tantieme nur insoweit als...