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Körperschaftsteuer | Abgeltung nicht genommenen Urlaubs keine vGA
Abgeltungszahlungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder an eine diesem nahe stehende Person stellen auch bei Fehlen von Vereinbarungen zu den Voraussetzungen der Zahlungen S. 378und trotz des gesetzlichen Verbots der Abgeltung von Urlaubsansprüchen in § 7 Abs. 4 BUrlG keine vGA dar, wenn betriebliche Gründe der Urlaubsinanspruchnahme entgegenstehen (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).▶VT 323/04
▶Praxishinweise: Urlaub ist – so der BFH – eine gesondert geartete Form der Vergütung. Es wird ein zusätzliches Entgelt durch Freistellung (= bezahlte Freizeit) erbracht und es sollte deshalb selbstverständlich sein, dass bei Nichtinanspruchnahme dieser Freistellung eine entsprechende (zusätzliche) Vergütung gerechtfertigt ist. Von einer vGA sollte aber dann au...