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Einkommensteuer | Mindeststeuersatz für beschränkt Stpfl. nicht gemeinschaftsrechtswidrig
Der Mindeststeuersatz gem. § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG 1990 von 25 v. H. des Einkommens eines gebietsfremden beschränkt Stpfl. aus selbständiger Arbeit verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht, sofern er nicht höher ist als der Steuersatz, der sich für den betroffenen Stpfl. tatsächlich aus der Anwendung des progressiven Steuertarifs auf die Nettoeinkünfte zuzüglich eines Betrags in Höhe des Grundfreibetrags ergeben würde (Anschluss an das S. 377„Gerritse”, BStBl II S. 859 = StuB 2003 S. 662; Bezug: § 18, § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG 1990).▶VT 320/04
▶Praxishinweise: Der BFH verneint einen Verstoß gegen die Grundfreiheiten. Ein solcher würde nach der Rechtsprechung des EuGH nur vorliegen, wenn die steuerliche Belastung des „Gebietsansässigen” (= unbeschr...