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Einkommensteuer | Aufgabe eines unentgeltlichen Wohnungsrechts gegen dauernde Last und Vereinbarung eines Mietverhältnisses als Gestaltungsmissbrauch
Es stellt einen Gestaltungsmissbrauch i. S. von § 42 AO 1977 dar, wenn ein im Zusammenhang mit einer Grundstücksübertragung eingeräumtes, unentgeltliches Wohnungsrecht gegen Vereinbarung einer dauernden Last aufgehoben und zugleich ein Mietverhältnis mit einem Mietzins in Höhe der dauernden Last vereinbart wird (Bezug: § 9, § 21 EStG; § 42 AO 1977).▶VT 319/04
▶Praxishinweise: Durch die entgeltliche Aufgabe des Nutzungsrechts und die Vereinbarung einer entgeltlichen Nutzung verändert sich die Position des Nutzenden nicht. Er nutzt die Wohnung weiterhin unentgeltlich. Die gegenläufigen Rechtsgeschäfte (Zahlungspflichten) verhindern, dass es überhaupt zu einer entgeltlichen Nutzung, die Voraussetzung für die Einkünfteerzielung ist, kommt. Eine solche Gestaltung dient also nur dazu, dem ...