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Keine rückwirkende Änderung einer Übergangsrechnung
Muss ein Stpfl. anlässlich der Veräußerung einer freiberuflichen Praxis von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich übergehen, so ist gem. rkr. (EFG 2003 S. 1522) die Übergangsrechnung nicht nachträglich zu ändern, wenn die richtige Höhe einer zum Veräußerungszeitpunkt bestehenden Verbindlichkeit Jahre später erstmals erkannt wird (Bezug: § 4 Abs. 1, § 16 Abs. 2, § 18 Abs. 3 EStG; § 175 AO).▶VT 309/04
▶Praxishinweise: (1) Eine Ärztin war aufgrund eines ihr in 1987 unterlaufenen Kunstfehlers schadenersatzpflichtig geworden. Der Schaden wurde durch eine Haftpflichtversicherung abge-S. 372wickelt. Zum veräußerte die Ärztin ihre Praxis. Bei dem aus diesem Anlass erforderlichen Übergang von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zu der nach § 4 Abs. 1 EStG wurde eine Rückstellung für eine weitergehend...