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Entgeltlichkeit der Einbringung durch Sacheinlage gem. § 20 UmwStG
Bei der Einbringung von Betriebsvermögen in eine KapGes gegen Gesellschaftsanteile an der übernehmenden Gesellschaft handelt es sich gem. (BFH/NV 2003 S. 88) um einen tauschähnlichen und damit entgeltlichen Vorgang. Beim Ansatz eines Zwischenwerts oder des Teilwerts ist deshalb der Geschäftswert des eingebrachten Unternehmens aufzudecken und gem. § 5 Abs. 2 EStG zu aktivieren. So verhält es sich auch bei der (Teil-)Ausgliederung eines öffentlichen Unternehmens (hier: Deutsche Bahn) auf eine neu gegründete GmbH gem. § 5 UmwG (Bezug: § 5 Abs. 2 EStG; § 13 Abs. 2 KStG; § 20 Abs. 1 UmwStG 1977).▶VT 450/03
▶Praxishinweise: (1) Die Deutsche Bahn hatte 1989 einen Buslinienverkehr ausgegliedert und in eine von ihr errichtete GmbH (Klägerin) eingebracht. Dabei erbrachte die Deutsche Bahn das Stammkapital der GmbH von 7 Mio